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Teilnahmebedingungen der DLRG-Jugend Rhein-Neckar

1. Anmeldung

Die Anmeldung zu der jeweiligen Veranstaltung erfolgt mit den vorgesehenen Online- oder Anmeldeformularen. Sie sollte so früh wie möglich, spätestens bis zum angegebenen Anmeldeschluss erfolgen. Die Anmeldung ist mit ihrer Absendung durch den Anmeldenden verbindlich.

Falls der Anmeldende zum Zeitpunkt der Anmeldung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat wird die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten benötigt. Entsprechende Formulare werden nach der Anmeldung vor Beginn der Veranstaltung an den Teilnehmer zum Ausdrucken per E-Mail oder per Post verschickt. Dieses ist unterschrieben an der Veranstaltung direkt vorzulegen. Andernfalls ist eine Teilnahme nicht möglich.

2. Teilnehmende

Der Teilnehmende muss – sofern nicht anders angegeben – in einer der Untergliederungen des DLRG Bezirk Rhein-Neckars e.V. sein und falls ein Mindestalter vorausgesetzt wird, dieses zum Veranstaltungsbeginn erreicht haben. Die Teilnahmevoraussetzungen sind bei jeder Veranstaltung in der Ausschreibung mit angegeben. Die Anzahl der Teilnehmenden pro Veranstaltung ist begrenzt. Liegen mehr Anmeldungen als zur Verfügung stehende Teilnehmerplätze vor, behält sich die Bezirksjugend eine Auswahl der potentiellen Teilnehmer vor. Als oberstes Prinzip gilt bei Lehrgängen / Seminare, dass diese als Multiplikatorenlehrgänge dienen sollen. Es werden daher so viel wie möglich Teilnehmende aus verschiedenen Ortsgruppen bei der Auswahl berücksichtigt.

Ansprüche gegenüber der DLRG-Jugend Rhein-Neckar können nicht geltend gemacht werden.

3. Leistungen

Die angegebenen Gebühren beinhalten generell, falls nichts abweichend angegeben ist, Übernachtung und Vollverpflegung, außerdem alle Materialkosten.
Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Verantwortung. Eine Aufsichtspflicht wird nicht übernommen. Auch Reisekosten können nicht erstattet werden. Entsprechende Anfragen sind an die Ortsgruppe zu stellen.

4. Teilnehmerbeitrag

Der Teilnehmerbeitrag ist, falls nicht anders angegeben, im Voraus - zeitgleich mit der Anmeldung - auf das Konto der DLRG-Jugend Rhein-Neckar zu überweisen. Die Kontoverbindung ist auf der Rechnung oder in der Anmeldebestätigung aufgeführt. Als Verwendungszweck bitte die Bezeichnung der Veranstaltung sowie den Namen der Ortsgruppe bzw. des Teilnehmenden angeben!
Barzahlung auf den Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht möglich.

5. Anmeldebestätigung

Eine Anmeldebestätigung wird automatisch per E-Mail verschickt, sobald die Anmeldung eingegangen ist. Unabhängig davon behält sich die DLRG-Jugend Rhein-Neckar vor, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Anmeldezahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Beträge zurück erstattet.
Kann eine Anmeldung von Teilnehmern nicht mehr berücksichtigt werden, so erhalten diese eine entsprechende Nachricht.

6. Rücktritt von der Anmeldung

Bei schriftlichem Rücktritt bis zum Anmeldeschluss wird der Teilnehmerbeitrag vollständig zurück erstattet. Bei einem späteren Rücktritt kann keine Erstattung des Teilnehmerbeitrages erfolgen. Darüber hinaus wird keine Ausfallgebühr erhoben. Abmeldungen sind in Textform zu richten an: info@dlrg-jugend-rhein-neckar.de 
Falls die Plätze von der DLRG-Jugend Rhein-Neckar kurzfristig anderweitig vergeben werden können, kann die Teilnehmergebühr zurückerstattet werden.

7. Datenschutz

Bei der Anmeldung werden personenbezogene Daten erhoben. Diese werden unter anderem durch die Seminar-App im Internet-Service-Center der DLRG (DLRG.net) verarbeitet. Grundsätzlich geben wir keine Daten an Dritte weiter. Teilweise erfordern die Prüfungsordnungen, dass wir andere Stellen im Verband einbinden. Insbesondere bei Zeltlagern oder Lehrgängen kann es sein, dass Daten an fördernde Stellen wie Gemeinde, Jugendring oder Sportbund weitergeben werden. Unsere allgemeine Datenschutzerklärung gibt es auf der Homepage der DLRG-Jugend Rhein-Neckar unter: https://rhein-neckar.dlrg-jugend.de/datenschutz.html

8. Hinweise

Wir weisen besonders darauf hin, dass Volljährige für Seminare / Lehrgänge beim Arbeitgeber Sonderurlaub beantragen können. Online-Antrag
Weitere Fragen beantwortet das Landesjugendsekretariat Baden unter der Rufnummer (0721) 911 0031.
Während der Veranstaltung werden Bild- und Tonaufnahmen vom Geschehen der Veranstaltung erstellt, die im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit bzw. in Veröffentlichungen der DLRG und der DLRG-Jugend der verschiedenen Gliederungsebenen verwendet werden dürfen; insofern ist das Recht am eigenen Bild eingeschränkt. Dieser Regel kann bis zum Veranstaltungsschluss per E-Mail an info@dlrg-jugend-rhein-neckar.de widersprochen werden.
Falls eine Unterbringung während der Veranstaltung vorgesehen ist, kann diese in gemischtgeschlechtlichen Zimmern erfolgen. Dieser Regel kann ebenfalls bis zum Veranstaltungsschluss per E-Mail an info@dlrg-jugend-rhein-neckar.de widersprochen werden.
Den Anordnung der Veranstaltungsleitung oder den von der Veranstaltungsleitung beauftragten Personen ist Folge zu leisten. Das Verstoßen gegen Anordnung kann zum Ausschluss von der weiteren Teilnahme führen. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Teilnehmenden zu tragen.
Für Wertsachen kann keine Haftung übernommen werden. Deshalb empfiehlt die DLRG-Jugend Rhein-Neckar, keine Wertvollen Gegenstände zu Veranstaltungen mitzubringen.

9. Zertifikat bei Lehrgängen / Seminaren

Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss eines Lehrgangs oder Seminars eine qualifizierte Teilnahmebestätigung in Form eines Zertifikats, auf dem auch die erarbeiteten Inhalte und Themen genannt sind. Ein solches Zertifikat kann beispielsweise Bewerbungen beigelegt werden.

Stand: 22.04.2018

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